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Aktionsplan Pflanzenschutz im Obst- und Gemüsebau

Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von PflanzenschutzmittelnGemäß § 3 Pflanzenschutzgesetz darf Pflanzenschutz nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Die gesetzliche Vorschrift ist verbindlich zu befolgen. Die gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz umfasst insbesondere die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes des Anhangs III der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden. Der Umgang mit Pflanzenschutzmitteln erfordert ein eigenverantwortliches und regelgerechtes Handeln im Sinne der Nachhaltigkeit.

In Deutschland gilt für Pflanzenschutzmittel uneingeschränkt die Indikationszulassung. Pflanzenschutzmittel dürfen somit nur in den zugelassenen Anwendungsgebieten angewendet werden. Aufgrund der vergleichsweise geringen Anbauflächen und der Vielfalt der angebauten Kulturen gibt es im Obst- und Gemüseanbau etliche Indikationen bzw. Anwendungen mit einem geringfügigen Umfang. Aufgrund der geringen wirtschaftlichen Bedeutung dieser Indikationen für die Pflanzenschutzindustrie, werden diese Indikationen häufig nicht in die Zulassungsanträge eines Pflanzenschutzmittels eingeschlossen. So entstehen bei vielen kleinen Kulturen oder Schadorganismen, die nicht so häufig auftreten, Bekämpfungslücken, für die keine oder keine ausreichend wirksamen Pflanzenschutzverfahren existieren. Dies kann bei den betroffenen Kulturen zu erheblichen Umsatzverlusten, bis hin zum Totalverlust der Ernte führen.

Abbildung einer Biene auf einer Vergissmeinnicht-Blume In Hinblick auf diese Situation legt der im April 2013 von der Bundesregierung beschlossene „Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ als ein Ziel fest, dass die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln, insbesondere für Anwendungen von geringfügigem Umfang sowie für geeignete Resistenzstrategien, bis 2023 zu verbessern ist. Um die Erreichung dieser Zielsetzung zu unterstützen, wurde als eine Maßnahme unter anderem festgelegt, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gemeinsam mit Ländern und betroffenen Verbänden als Teil dieses Nationalen Aktionsplans einen „Aktionsplan zum Pflanzenschutz im Obst- und Gemüsebau“ auf der Grundlage einer Analyse des Bedarfs in den jeweiligen Problembereichen erarbeitet.

Der vorliegende Aktionsplan zum Pflanzenschutz im Obst- und Gemüsebau wurde vom Julius Kühn-Institut (JKI) in Zusammenarbeit mit dem Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG), dem Deutschen Bauernverband e.V. (DBV), dem Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) und den Pflanzenschutzdiensten der Länder erstellt. Der Aktionsplan formuliert Strategien zur Bekämpfung wichtiger Schadorganismen und benennt kurzfristige sowie langfristige Lösungsansätze zur Umsetzung dieser Strategien. Der Aktionsplan geht dabei auf bedeutende Schadorganismen mit aktueller Relevanz hinsichtlich bestehender Bekämpfungslücken ein. Dazu gehören für den Obstbau der Feuerbrand sowie verschiedene Schädlinge wie Schildläuse, die Apfelblutlaus, Wanzen, die Kirschessigfliege und Kirschfruchtfliegen. Für den Gemüsebau umfasst der Aktionsplan Weiße Fliegen, die Grüne Salatblattlaus, diverse Gemüsefliegen, den Rapsglanzkäfer an Kohlkulturen, die Kohldrehherzmücke an Brokkoli, Blumenkohl und anderen Kohlarten, Thripse an Porree und Bundzwiebeln, verschiedene pilzliche Schaderreger sowie die Unkrautbekämpfung bei verschiedenen Gemüsearten.

Abbildung grüner und roter Peperoni Der Aktionsplan unterstützt und ergänzt die etablierten Aktivitäten zum Schließen von Bekämpfungslücken in Deutschland. Eine zentrale Bedeutung hat hierbei die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Lückenindikationen“ (BLAG-LÜCK), dort werden gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zum Schließen von Lücken erarbeitet.

 





Aktionsplan Pflanzenschutz im Obst- und Gemüsebau