Jahresbericht BLAG-LÜCK
Am 1. August 2014 wurde das Bund-Länder-Programm zum „Schließen von Indikationslücken im Pflanzenschutz (BLAG-LÜCK)“ von den AbteilungsleiterInnen „Landwirtschaftliche Erzeugung“ beschlossen. Mit diesem Schritt erfolgte erstmalig für Deutschland eine rechtliche Verankerung der Strukturen und Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Lückenindikationen. Dieses war notwendig geworden, da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen (VO 1107/2009, PflSchG, NAP) und die europäischen Lückenstrukturen (Gründung der EU Commodity Expert Groups Minor Uses) verändert hatten.