lueckenindikationen.julius-kuehn.de / 5: NAP & Lückenindikationen / 5.4: NAP Deutschland > Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland
.

Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland

Abbildung einer Agrarlandschaft mit Traktor

Die Bundesregierung hat am 10. April 2013 den Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verabschiedet. Der Aktionsplan ist Teil der Umsetzung der Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie der Europäischen Union.

Im Mittelpunkt des neuen Aktionsplanes steht die Reduktion von Risiken für Mensch, Tier und Naturhaushalt, die durch die Anwendung von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln entstehen können. Dabei werden die gesundheitlichen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen berücksichtigt.

Der Aktionsplan wurde unter Mitwirkung der Länder und Beteiligung von Verbänden, die sich mit Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen, dem Pflanzenschutz, dem Verbraucherschutz, der Wasserwirtschaft oder dem Umwelt- und Naturschutz befassen, erstellt.

Er umfasst unter Berücksichtigung bereits getroffener Risikominderungsmaßnahmen quantitative Vorgaben, Ziele, Maßnahmen, Indikatoren und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und Auswirkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf den Naturhaushalt. Die Zielvorgaben betreffen die Bereiche Pflanzenschutz, Anwenderschutz, Verbraucherschutz und Schutz des Naturhaushaltes.

Alle beteiligten Behörden des Bundes und der Länder, die Kommunen, die Universitäten und Hochschulen, die betroffenen Verbände der Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus, des Haus- und Kleingartenbereichs, des Garten- und Landschaftsbaus und der Wissenschaft, die betroffenen Unternehmen, der Handel sowie die Verbände des Verbraucher-, Umwelt- und Naturschutzes sind aufgerufen, gemeinsam an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zu arbeiten. Der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) wird alle fünf Jahre überprüft.

Der Aktionsplan ist Teil der Umsetzung der Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie der Europäischen Union (Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden). Mit der Umsetzung wird den Vorschriften nach § 4 Pflanzenschutzgesetz Genüge getan.

Details finden Sie auf der Homepage des NAP Deutschlands.