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Was sind Lückenindikationen und warum gibt es sie?

Abbildung einer Zusammenstellung von Obst und Gemüse Lückenindikationen im Pflanzenschutz sind Anwendungsgebiete von geringfügigem Umfang bzw. geringer gesamtwirtschaftlicher Bedeutung, für die keine oder keine ausreichenden und praktikablen Bekämpfungsverfahren existieren oder für die die zugelassenen Pflanzenschutzmittel keine oder keine ausreichende Problemlösung gewährleisten.

Ausgehend von der veränderten Rechtsgrundlage durch die im Jahr 1991 verabschiedete Richtlinie 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und dem darin geforderten Übergang von der Vertriebs- zur Indikationszulassung, war eine stark rückläufige Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln zu verzeichnen. Besonders stark davon betroffen waren die Mehrzahl der Gemüse- und Obstkulturen, Tee-, Heil- und Gewürzpflanzen, Tabak und Hopfen und die Kulturen des Zierpflanzenbaus. In Deutschland wurden 2022 im erwerbsmäßigen Anbau auf ca. 192.000 ha Obst und Gemüse geerntet, das entspricht nur rund 1,2 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Ebenfalls betroffen sind kleine Ackerbaukulturen und bestimmte Anwendungen im Weinbau und Forst.

Die Industrie strebt aus wirtschaftlichen Erwägungen in diesen Anwendungen keine regulären Zulassungen an. Die Folge ist eine ungenügende Verfügbarkeit von Pflanzenschutzlösungen in Kulturen mit geringem Anbauumfang und gegen Schadorganismen, die nur gelegentlich oder in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden verursachen.

Als Definition für geringfügige Verwendung in der VO (EG) 1107/2009 Art. 3 Nr. 26 ist angegeben: „die Verwendung eines Pflanzenschutzmittels in einem bestimmten Mitgliedsstaat auf Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen mit geringer Verbreitung in diesem Mitgliedsstaat oder mit großer Verbreitung, wenn eine außergewöhnliche Notwendigkeit des Pflanzenschutzes besteht.“